VERÖFFENTLICHUNGEN DER HISTORISCHEN KOMMISSION FÜR MECKLENBURG
Reihe C: Quellen zur mecklenburgischen Geschichte
Band 3
Vicke Schorler
Rostocker Chronik
1584-1625
von
Ingrid Ehlers
Verlag Schmidt-Römhild - Rostock
[27] Anno 1599, den 24. Februarij, auf einen sonabendt, seint in den raht gekohren worden: herr doctor Heinricus Stallmeister, herr Bernhardt Scherpffenbergk, herr Wylcken Paselick, herr Nicolaus Duncker, herr Jurgen Gaule, herr Heinrich Sültemann und herr Joachim Schütze.
[181] In diesem angehenden 1612 jahre kam der eldeste burgermeister zu Rostock mit dem fursten von Meckelnburg hertzogk Hans Albrechten in grosse ungnade, nemblich also: Dieser burgermeister, doctor Heinricus Stallmeister, hatte bei sich zu tische hertzogk Caroln, hochseliger gedechtniß fursten zu Meckelnburg unehelichen sohn, Carl Jurgen genandt, mit einem praeceptor, welcher ein schotte war mit namen magister Thomas Rodonius. Derselbige magister hatte bei dem hertzogen von Meckelnburgk etzliche wort ausgesprenget, die der herr burgermeister uber tisch vorkleinerlich uber den hertzogen solte geredet haben, als das seine furstliche gnade auf grossen schulden sässe und hilte starcken hoff und hette wol dreyhundert nebulones am hoffe und was der beschwerlichen reden mehr solten gewesen sein. Darauf der hertzogk [fol. 106r] von Meckelnburg etliche seiner vornehme hern räthe den 18. Januarij in die stadt Rostock gesandt und haben dieselbigen einstendig bei Einem Erbarn Raht angehalten, den hern burgermeister gefenglich einzuziehen. Es war aber die zeit der herr burgermeister nicht anwesende, so hat auch Ein Erbar Raht wieder ordentlich recht mit ihm nicht vorfahren und procediren wollen. Es haben aber die furstliche hern räthe eine offentliche citation an den hern burgermeister erhalten, und nachdem ihr vorichten dismals weiters nicht sein können, seint sie den 22. Januarij wieder weggezogen. Darauf ist den 27. Januarij, auf einen montagk, die citation offentlich auf ein brett genagelt vor das rahthauß ausgehencket worden. Darin enthalten war, das der herr burgermeister doctor Heinricus Stalmeister auf den 10. Martij, welcher wurde sein der dingstag nach Reminiscere, solte in eigener person vorm obergericht auf dem rahthause erscheinen und seiner furstlichen gnade anklage uber und wieder ihn anhören und ferner bescheidts gewarten solte.
[182] Anno 1612, den 9. Martij, auf den montagk nach Reminiscere, ist der furst hertzogk Hans Albrecht von Meckelnburg selbst in eigener person mit zimlichen vielen reutern und wagen zu Rostock eingezogen. Den folgenden dingstagk, als den 10 Martij, [fol. 106v] ist ein offentlicher gerichtstag auf dem rahthause gehalten worden. Darbei die furstlichen hern rähte sich befunden, des hern burgermeisters doctor Heinrici Stalmeisters vorantwortung auf ihre vormals wegen ihres gnedigen fursten und hern hertzogk Hans Albrechten angebrachte klage anzuhören, worbei sich den der herr burgermeister auch befunden in eigener person neben seinem beistande, der hern schwägere, sampt den Hundertmennern. Und hat seine verantwortunge auf die auf ihn angestelte clage durch seinen hern schwager, doctor Reinholdum von Gehren, bescheidentlich vorbringen lassen. Es haben aber die furstlichen hern räthe immer angehalten, es solte der herr bürgermeister ex carcere antworten. Solche clag und antwort gewehret von dem 10. Martij bis auf den 13. Martij. Nach zwolf uhren, da hat Ein Erbar Raht nach lang gehabter deliberation ein urteil in schriften vorfassen und publiciren lassen, welches einhalts sonderlich des hauptpuncts gewesen, das die ergangene acta an eine unparteiliche universitet auf des angeclagten hern burgermeisters unkostung allein umb versprechung involutirt und vorschicket werden solten. Als nemblich, ob angeklagter burgermeister ex carcere oder auf genugsame caution sich in rechten zu verantworten freygelassen werden solte. Inmittelst aber solte der herr burgermeister alle seine gütter dafür caviren, das er [fol. 107r] vor einkommenen rechtsspruche und eröffnunge desselbigen nicht weichen wolte. Welches den der herr burgermeister mit handtstreckung dem hern buraermeister magister Johan Korfen zu thun angelobet in gegenwertigkeit und ansehung der furstlichen hern räthe und Eines gantzen Ehrbarn Rahts. Nach solchem ist ein jeder in sein gewahrsamb wieder gegangen. Und hat Ein Erbar Raht alßvort seine furstliche gnade mit deren hern räthen und hoffdienem im neuen hause zu gaste gehabt. Es ist aber seine furstliche gnade personlich nicht bei der gerichtlichen audientz und handlung gewesen, sondern allein die hern landt- und hoffräthe, als nemblich: Hans Hane zu Basedow, Henneke Reuentlow zu Ziesendorpf, herr Gebhardt Moltke zu Teuttkendorpf, Joachim von Oldenborch, heuptman zu Dobbertinn, N. Necendanck zu N. Daniel Schneider, furstlicher cantzler, doctor Ernestus Cothman, furstlicher raht, doctor Joachimus Jungeclawes, furstlicher advocat und procurator, N. Grassus, furstlicher secretarius. Die abende, weil seine furstliche gnade in Rostock gewesen, seint die studiosi mit einer herlichen music grassatum gangen. Sonabents, den 14. Martij vor mittage, ist S. F. G. mit ihrem gantzen comitatu aus Rostock nach Schwan gezogen. Diese streitige sache ist hernach uber zwey jahr, nachdem der herr burgermeister hertzogk Ulrichs, bischoffs zu Schwerin, cantzler geworden, in gutte beigelegt und vortragen worden. [fol, 107v]
[312] Im anfange dieses 1618 jahrs ist ein vornehmer reicher burger dieser stadt mit namen Cordt Beckman aus der stadt entwichen aus dieser ursachen: Es hatte ihn Ein Erbar Raht anno 1608 wegen etlicher schimpflichen vorkleinerlichen wort, so er auf eines theils personen des rahts geredet, auf das kuhethor, welches [fol. 134v] sol eine burgerliche custodia sein, setzen lassen. Darin er bis acht tagen enthalten worden, welche sache aber domals abgehandelt und vortragen worden war. Weil ihm aber derselbige schimpf sehr schmertzlich zu hertzen gangen und darzu nicht thun konnen, hat er sich ein zeitlang mit schweigen kummerlich enthalten. Demnach aber anno 1612 der eldeste burgermeister doctor Heinricus Stallmeister auf falsches angeben bei dem fursten von Meckelnburg hertzogk Hans Albrechten in ungnade komen war, hat er gedacht, es wehre nun zeit, sein leidt zu rechnen; verklaget derowegen am furstlichen meckelnburgischen hoffgerichte umb solchen ihm angefügten schimpf die burgermeister und rahtspersonen, so die zeit im rahtstuel gesessen, da ihm der schimpf wiederfahren und noch im leben wahren. Die andern aber, die an der verstorbenen stelle inmittelst erwehlet worden, ließ er passiren. Es wollten aber die neuen rahtshern sich von den alten nicht separiren, sondern liessen es eine allgemeine sache sein, die dem gantzen raht anginge und zu vorantworten zustunde. Im wehrenden proceß aber hatte er auf ermelte alte burgermeister und rahtshern viele beschwerliche wort wegen dreytausent reichsthaler, die er ihnen aus dem [fol. 135r] neuen kasten, da er denselbigen bedienet, hatte zuwenden sollen. Uber welche beschwerliche wort, weil er dieselbigen fast bey jederman unverholen ausredete, Ein Erbar Raht viele kundtschaft ließ aufnehmen. Da nun Ein Erbar Raht mit genugsamer kundtschaft gefast, wart diese sache den gerichthern in verhör zu stellen anbefohlen. Also wart dieser Cordt Beckman von den gerichtehem - alse die zeit hern Jacobo Crullen und hern Nicolao Dasen - auf die schreyberei zu erscheinen erfordert. Dieser, weil er sich vieleicht seiner sachen, die er gesprenget, zu vorantworten nicht getrauwete, entwich umb Weinachten aus der stadt und enthielt sich in Pommern und Meckelnburgk. Weil er aber alt und schwach, wolte ihm die lenge von haus zu sein sehr beschwerlich ankommen. Hat derwegen, nachdem er citiret geworden, umb geleidt angehalten. Er ist aber von Weinachten bis auf den 24. Aprilis aus der stadt geblieben. Da er dan auf genugsamb gegeben geleite wieder in die stadt kommen. Und weil er schwacheit halben nicht gehen konnen, sich auf die schreiberey führen lassen. Und weil er vor dem gantzen raht seine gebrechen erkennet und eine demüttige abbitte gethan, ist er mit Einem Erbarn Raht wiederumb vorsonet und die sache vertragen worden. Er hat aber die dreytausent reichstaler, da er Einen Erbarn [fol. 135v] Raht mitubersagt, zur straff gegeben und ist also wiederümb zu seinen güttern, haus und hoffe, fraw und kindern kommen.